AGB
Bitte lesen Sie diese Bedingungen bevor Sie sich zu einer Reise anmelden:

unsere Allgemeinen Reisebedingungen für Buchungen ab 01.07.2018
Formblatt gem. Richtlinie (EU) 2015/2032 zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

 

­­Allgemeine Reisebedingungen Reiseveranstalter Tour Exquisit in Hamburg

  1. Abschluss des Reisevertrages

1.1            Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Tour Exquisit – Antje Seele, Einzelunternehmen, („TE“), den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen, wobei die Nutzung des Formulars empfohlen wird. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der anmeldende Teilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2            Der Reisevertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch TE zustande. TE bestätigt dem Anmelder den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung / Rechnung auf einem dauerhaften Datenträger für alle Teilnehmer (nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform) und übersendet den Sicherungsschein.

1.3            Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von TE vor, an das TE für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot annehmen und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande. Die Annahme kann auch durch Leistung der Anzahlung geschehen.

  1. Zahlung des Reisepreises

2.1            Nach Vertragsabschluss / Erhalt der Buchungsbestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und innerhalb von 7 Tagen nach aufgedrucktem Datum der Buchungsbestätigung (Rechnung) zu zahlen. Etwaig gebuchte Versicherungen sind sofort zur Zahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

2.2            Die Restzahlung ist sodann 21 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 9.1 Satz 1 und 2 von TE abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei TE eingegangen sein. Die genauen Fälligkeiten der An- und Restzahlung kann der Kunde der Buchungsbestätigung entnehmen.

2.3            Wird die fällige An- oder Restzahlung auf den Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, kann TE vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5.2 orientieren.

  1. Leistungen, Leistungsumfang

Der Umfang und die Art der von TE vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von TE in der zur betreffenden Reise gehörigen konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung an den Kunden. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von TE ausschließlich aus diesem konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung über die gebuchten Leistungen.

  1. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss, Rechte des Kunden

4.1            TE behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird TE den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von TE zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

4.2            Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für TE führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von TE zu erstatten. TE darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.3            TE behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). TE hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

4.4            Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann TE sie nicht einseitig vornehmen. TE kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von TE bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann TE die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. TE kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von TE bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

4.5            TE kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die TE den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

4.6            Nach dem Ablauf einer von TE nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

4.7            Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit TE infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat TE unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

  1. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1            Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TE. Es empfiehlt sich daher, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.

5.2            Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann TE eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Dazu hat TE die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %

ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35 %

ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %

ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60 %

ab 6. Tag bis 2. Tag vor Reiseantritt 90 %

ab einen Tag vor Reiseantritt / ab Nichtantritt 95 %

Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der oben berechneten Pauschalen entstanden ist.

5.3            Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann TE ein Umbuchungsentgelt von bis zu € 29,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Ist die Umbuchung erforderlich, weil TE einer vorvertraglichen Informationspflicht nicht nachgekommen ist, so ist sie kostenfrei.

5.4            Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie TE nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. TE kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber TE als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. TE darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1            Der Kunde hat TE zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Voucher, notwendige Informationen zur Reiseroute) nicht innerhalb der von TE mitgeteilten Zeit erhält oder wenn die Unterlagen bezüglich der Daten des Kunden falsche Angaben enthalten. Der Kunde ist bei Eigenanreise persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort (siehe Buchungsbestätigung) seiner Reise verantwortlich.

6.2            Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

  1. Nicht durch den Kunden in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm von TE ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ausschließlich vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch (etwa: vorzeitige Rückreise), so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

  1. Reiseversicherung

Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- oder Reiseabbruchsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen. TE kann dem Kunden solche Versicherungen vermitteln. Weiterhin empfehlenswert sind Auslandskrankenversicherungen und / oder Unfallversicherungen, die auch im Ausland Gültigkeit haben.

  1. Rücktritt durch TE

9.1            TE kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (MTZ) vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die MTZ in der jeweiligen Reiseausschreibung im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Buchungsbestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist nochmals angibt. Ein Rücktritt ist von TE bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Gleichermaßen kann TE vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. TE hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

9.2            Tritt TE nach 9.1 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von TE, zurückerstattet.

  1. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

10.1         Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von TE oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit TE infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat TE den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. TE kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann TE die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat TE Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

10.2         Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TE innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch TE verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält TE hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von TE auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden von TE zu erstatten. TE ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen TE zur Last

  1. Haftung und Haftungsbeschränkung von TE

Die vertragliche Haftung von TE für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

  1. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

12.1         TE informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. 

12.2         Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Der Kunde ist verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

  1. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

                  TE ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Schwarze Liste der Airlines, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf der Internetseite des Reiseveranstalters einsehbar.

  1. Datenschutz

Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert TE den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutz-hinweis. Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@tourexquisit.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@tourexquisit.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketing-zwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

  1. Sonstiges, Hinweise

15.1         Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und TE findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15.2         Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von TE vereinbart.

15.3         Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Nutzer unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet.

15.4         Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: TE nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen.

Veranstalter

Tour Exquisit

Antje Seele Hamburg Einzelunternehmen

Carl-Cohn Straße 64

22297 Hamburg

Telefon: 0162 850 16 89

Umsatzsteuer-ID: DE 260449635

Homepage: www.tourexquisit.de

E-Mail: info@tourexquisit.de

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung

Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, 65189 Wiesbaden

Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit

Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 15.1)

Stand Juli 2018

 

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen
Gesetzbuchs (Anlage 11 zu Artikel 250 § 2 Artikel 1)
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im
Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen
Tour Exquisit, Einzelunternehmen, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der
gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt Tour Exquisit, Einzelunternehmen, über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die
Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung
Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
• Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des
Pauschalreisevertrags.
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag
inbegriffenen Reiseleistungen.
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie
sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter
Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel
Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem
Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des
Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein
Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine
Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten
eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise
mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche
Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch
auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne
Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise, wenn am Bestimmungsort
schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich
beeinträchtigen.
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer
angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht
vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere
Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht
„Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche
Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der
Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die
Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers
werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern
einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung
Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Tour
Exquisit, Einzelunternehmen, hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V versicherung
abgeschlossen. Die Reisenden können die R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden

oder ebenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz
von der Tour Exquisit, Einzelunternehmen, verweigert werden.

Hamburg, 20. Juni 2018
Tour Exquisit, Antje Seele, Einzelunternehmen